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Das Medaillengeheimnis

Gericht verpflichtet Innenministerium zur Veröffentlichung der Zielvorgaben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundesinnenministerium zur Veröffentlichung der Vereinbarungen über Zielvorgaben mit einzelnen Sportverbänden verpflichtet. Ob es noch während der Spiele in London dazu kommt, ist allerdings fraglich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234539.das-medaillengeheimnis.html

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