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Die Ansagepflicht für Call by Call
Ab 1. August: Nutzer alle angesagten Preisbestandteile beachten
Ab dem 1. August 2012 sind laut neuem Telekommunikationsgesetz (TKG) alle Anbieter der sogenannten Billigvorwahlen verpflichtet, eine Tarifansage vor jedem Gespräch zu schalten. Auch während des Gesprächs darf es dann keine unangekündigten Preiserhöhungen mehr geben. Rutscht der Nutzer im Laufe des Telefonats in eine andere Zeitzone, in der ein höherer Preis gilt, muss eine erneute Ansage erfo...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234793.die-ansagepflicht-fuer-call-by-call.html
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