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Unzulässige Gebühren in Handyverträgen

Telekommunikationsrecht

Mobilfunkanbieter dürfen in ihren Verträgen keine zusätzlichen Gebühren für den Fall vorsehen, dass der Kunde eine bestimmte Zeit lang das Handy nicht nutzt. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am 3. Juli 2012 jetzt auch, dass die Anbieter bei Vertragsende keine »Pfandgebühr« für die Karte erheben dürfen (Az. 2 U 12/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234795.unzulaessige-gebuehren-in-handyvertraegen.html

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