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Wichtige Schlussbegehung

Baurat 1

Mit Bauen fertig! Nichts mehr damit zu tun haben! Doch man sollte nicht auf seine Rechte verzichten. Bauherren und Käufer neuer Immobilien haben bis zu fünf Jahre nach Abnahme Gewährleistungsansprüche. Zeigt sich in dieser Phase ein Baumangel, muss die Firma, die den Schaden zu verantworten hat, ihn auf eigene Kosten beseitigen. Damit Mängel rechtzeitig erkannt werden, ist ratsam, ein halbes J...

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