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Irrtum mit Folgen

Mieter müssen auch dann mit einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen rechnen, wenn sie irrtümlich meinen, dass sie die Miete mindern könnten. So der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11. Juli 2012 (Az. VIII ZR 138/11). Der Mieter sei verantwortlich, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig in Rückstand gerate. Dies sei auch der Fall, wenn er die Ursache eines Mangels an der Wohnung falsch einschätze....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234809.irrtum-mit-folgen.html

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