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Routinekontrollen sind grundsätzlich unzulässig

Besichtigungsrecht des Vermieters

Routinekontrollen des Vermieters, um den Allgemeinzustand der vermieteten Wohnung zu überprüfen, sind unzulässig. Sind im Mietvertrag für den Vermieter weitgehende Besichtigungs- und Zutrittsrechte zur Wohnung vorgesehen, ist eine solche Formularklausel unwirksam, entschied das Landgericht München II (Az. 12 S 1118/08).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234811.routinekontrollen-sind-grundsaetzlich-unzulaessig.html

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