Bundesverwaltungsgericht: Urteil hat Präzedenzcharakter

Feuerwehrleute: Überstunden werden bezahlt

Berufsfeuerwehrleute in Berlin und Hamburg haben einen Anspruch auf zusammen mehrere Millionen Euro für Überstunden in früheren Jahren. Das hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in 23 Revisionsverfahren entschieden (Urteile vom 26. Juli 2012, Az. BVerwG 2 C 70.11 und BVerwG 2 C 14.11 u.v. a.).

Hamburgs Innensenat teilte mit, dass damit nach ersten Schätzungen Kosten in der Größenordnung von 20 Millionen Euro auf die Stadt zukommen.

In der Hansestadt haben die Feuerwehrbeamten zwischen 1999 und 2005 jeweils zwei Stunden pro Woche zu viel gearbeitet, in Berlin waren es je sieben Überstunden pro Woche zwischen 2001 und 2006.

»Diese Überstunden waren ein Übergangsproblem, weil Vorgaben vom Europäischen Gerichtshof nicht rechtzeitig in Landesrecht umgesetzt wurden«, sagte der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichtes, Wolfgang Bier.

Der EuGH hatte eine Höchs...


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