Keine Klage wegen gerundeter 20 Cent
Hartz IV
Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter nicht verlangen, dass einzelne gezahlte Hilfeleistungen zu ihren Gunsten aufgerundet werden. Selbst wenn die gesetzlichen Vorschriften eine Rundung vorsehen, besteht bei Bagatellbeträgen von 20 Cent kein Rechtsschutzbedürfnis, urteilte am 12. Juli 2012 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az. B 14 AS 35 12 R).
Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin aus dem Unstrut-Hainich-Kreis (Thüringen). Sie erhielt neben ihrer Regelleistung noch einen Mehrbedarf für werdende Mütter, insgesamt monat...
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