Unliebsame Kosten

Kampf um Gehörlosendolmetscher offenbart die Lücken bei der Inklusion in Bayern

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Seit einem Jahr folgt die bayerische Gesetzgebung - wie in anderen Bundesländern auch - mit einem Inklusionsgesetz der UN-Behindertenkonvention. Doch die Zeit scheint noch nicht reif dafür zu sein.

In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben sich die Staaten verpflichtet, behinderte Kinder möglichst in Regelschulen zu unterrichten. Der Text klingt gut, doch die Praxis hinkt hinterher. Es fehlt vielerorts an Personal, Ausstattung und Geld, um den Anspruch auf Inklusion umzusetzen.

Auf den Richtertisch kam jüngst dieses Problem anhand des Falls der gehörlosen siebenjährigen Melissa aus Neu-Ulm, die eine Regelgrundschule besucht, dort aber einen Gehörlosendolmetscher benötigt. Dessen Finanzierung liegt in der Verantwortung des Regierungsbezirks Schwaben, der aber ablehnte: Das Mädchen solle doch die Gehörlosenschule besuchen, dort könne es besser gefördert werden. Melissas Eltern waren anderer Meinung und klagten gegen den Bezirk vor dem Augsburger Sozialgericht.

Endgültig entschieden wird nun Anfang nächstens Jahres. Bis zum März 2013 übernimmt der Freistaat im Rahmen eines »Modellprojekts« di...


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