Präzise Angaben nötig für die Steuererstattung

Fahrtenbuch

Ein aus steuerlichen Gründen geführtes Fahrtenbuch muss präzise Angaben enthalten. Dazu gehören nach Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt. Insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten müssen genau angegeben werden, heißt es in der am 23. Mai 2012 in München veröffentlichten BFH-Entscheidung.

Es genüge dagegen nicht, so im Urteil des BFH vom 1. März 2012 (Az. VI R 33/10), Straßennamen anzugeben, auch wenn die Angaben nachträglich präzisiert werden.

Der verhandelt...


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