Angehörige und dem Sterbewilligen nahe stehende Personen sollen straffrei bleiben

Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Ärzte und Patientenschützer protestieren gegen die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Der aktuelle Referentenentwurf macht deutlich, dass Angehörige und dem Sterbewilligen nahe stehende Personen straffrei bleiben sollen, wenn sie sich an der Sterbehilfe beteiligen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ge- he es nicht darum, »Suizidhandlungen möglichst zu verhindern, sondern Freiräume zu schaffen und die gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids zu fördern«, erklärte die Deutsche Hospiz Stiftung in Berlin. Der Präsident der Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, stellte klar: »Als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.«

Laut Entwurf sollen sich auch Ärzte und Pflegekräfte straffrei an Sterbehilfe beteiligen können, »wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist«. Als Beispiel wird un...


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