Textilfirmen klagen gegen EEG

Rechtsgutachten hält Umlage für Ökostrom für verfassungswidrig

  • Steffen Schmidt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Während Großverbraucher in der Metallurgie und Chemieindustrie auf weitere Freistellung von den Umlagekosten für erneuerbare Energien setzen, gehen deutsche Textilhersteller den juristischen Weg. Sie halten die EEG-Umlage für eine verfassungswidrige Sonderabgabe.

Mit rund 120 000 inländischen Beschäftigten in 1200 Betrieben und einem Jahresumsatz von 29 Milliarden Euro ist die Textilindustrie nicht die größte Branche in Deutschland. Allerdings eine Branche, die nach massiven Schrumpfungen in den vergangenen Jahrzehnten mit Hightechprodukten ihren Platz auf dem Weltmarkt gefunden hat. Und diesen Platz sieht sie durch wachsende Stromrechnungen gefährdet.

Den Schuldigen dafür hat der Branchenverband Textil+Mode auch ausgemacht: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ein Fünftel ihrer Stromrechnung, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands Wolf-Rüdiger Baumann vor Journalisten in Berlin, zahlen die Unternehmen inzwischen für die EEG-Umlage. Die Textilbranche beziffert ihre Belastungen durch die Ökoenergie-Umlage auf zuletzt jährlich rund 70 Millionen Euro. An diesem Problem ändere auch die veränderte Härtefallregelung im EEG ab 2013 kaum etwas, da sie nur 13 Textilunternehmen entlasten wür...


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