Befristung per Tarifvertrag

Rechtsfrage

Erfurt (epd/nd). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert: Tarifvertragliche Regelungen können festlegen, dass Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund innerhalb von höchstens 42 Monaten fünfmal befristet werden können, urteilten die Richter am Mittwoch. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens viermal innerha...


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