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Das Kindeswohl in den Fokus rücken

»Wenn zwei sich streiten, freut sich der dritte« - dieses Sprichwort trifft sicherlich nicht zu, wenn es sich bei dem »dritten« um ein Kind handelt, dessen Eltern sich ums Sorgerecht streiten. Deshalb darf es bei der aktuell anstehenden Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateten Eltern gerade nicht vorrangig um die Rechte von Vätern oder von Müttern gehen. Vielmehr muss der Staat die P...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/235815.das-kindeswohl-in-den-fokus-ruecken.html

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