Kakerlaken im Zimmer sind noch lange kein Reisemangel

Reiserecht

Immer wieder klagen Reisende über Mängel und fordern eine Preisminderung. Kakerlaken, dreckige Zimmer, eintöniges Essen - die Mängelliste ist lang. Aber wie sieht es nun tatsächlich mit den Rechten der Reisenden in diesen oder anderen Fällen aus?

Wer beispielsweise ein Hotel bucht und dann wegen Überbuchung statt im luxuriösen Doppelzimmer auf einem Tauchboot schlafen muss, kann mit einer 100-prozentigen Rückerstattung des Reisepreises rechnen.

Auch für verschmutzte Pools oder Strände muss der Veranstalter zahlen. Fällt der Urlaubsflieger zurück in die Heimat aus und Urlauber werden mittels Schiff und Bus nach Hause gebracht, kann der Tagespreis für den Rückreisetag komplett erstattet werden.

Gepäckverlust gilt ebenfalls als Mangel. In einem speziellen Fall kamen die Koffer der Reisenden erst einen Tag vor der Rückreise am Urlaubsort an. Das Amtsgericht sprach eine Preisminderung von 40 Prozent zu.

Ein paar Kakerlaken im Hotelzimmer gelten allerdings nicht als Mangel, die müssen Urlauber hinnehmen. In einfachen Unterkünften, vor allem in südlichen Ländern, müssen Reisende mit vereinzelt auftretenden Ameisen, Kakerlaken und anderen Insekten rechnen.

Auch für einen...


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