Wenn der Bauunternehmer pleite ist ...

Wohnen im Eigentum

Die Insolvenzquote im Baugewerbe lag auch 2011 mit 1,36 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. Und wenn der Fall eintritt, hat der Baukunde mehr als ein Problem: Baustillstand, Verlust von Vorauszahlungen und Gewährleistungsansprüchen. »Diese Risiken lassen sich durch richtige Vertragsgestaltung und schnelle Reaktion im Insolvenzfall reduzieren«, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V.

Vorleistungen sind in der Insolvenz verloren

Der Zahlungsplan im Vertrag muss sicherstellen, dass der Bauherr niemals mehr zahlt, als tatsächlich an Bauleistung erbracht wurde. Schätzungsweise 80 Prozent der Verträge genügen dieser Anforderung nicht. Folge: Die Vorleistungen sind in der Insolvenz praktisch verloren. Sie werden nicht mehr zurückgezahlt, die damit bezahlte Bauleistung aber auch nicht erbracht.

Deshalb: Zahlungsplan von Experten auf Ausgewogenheit überprüfen lassen. Bess...


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