Der Fall einer schwerbehinderten Frau mit befristeter Rente

BAG-Urteil zum Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis

Wir sind im nd-ratgeber wiederholt auf den in der Praxis immer wieder strittigen Punkt des Urlaubsanspruches eingegangen. Heute geht es um ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 7. August 2012 (Az. 9 AZR 353/10).

Das BAG bestätigte mit seinem Urteil: Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch steht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ist § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einer Entscheidung vom ...


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