Weiser Beschluss

Deutscher Ethikrat zur Beschneidung

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Deutsche Ethikrat hat sich am Donnerstag für die gesetzliche Zulassung von Beschneidung unter der Bedingung einer »fachgerechten Ausführung« und »qualifizierten Schmerzbehandlung« ausgesprochen. Das ist insofern bemerkenswert weise, als der Beschluss einstimmig fiel, obwohl die Haltungen der Mitglieder des Rats weit auseinander liegen .

Der Strafrechtler Reinhard Merkel etwa bezeichnet die religiös begründete Zirkumzision als »nicht nur gewalttätig«, sondern auch als »qualvoll«, vulgo als Menschenrechtsverletzung. Die Tatsache, dass es viele unbeschnittene Juden und Millionen Muslime mit Vorhaut gibt, ist für ihn Grund genug, an der religiösen Unantastbarkeit des Beschneidungsritus zu zweifeln. Der Theologe Eberhard Schockenhoff dagegen hält es für eine »abstruse Behauptung«, die Beschneidung als Menschenrechtsverletzung zu bezeichnen. Leo Latasch, Mediziner und Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden, sowie der islam...


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