Doch mehr Flüge in der Nacht?

Flughafen Frankfurt: Richterliche Regelung lässt noch Fragen offen

  • Robert Luchs, Mainz
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Gegner der Nachtflüge fürchten eine Aufweichung des Verbotes über die so genannte Randstundenregelung.

Der Streit um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen nimmt kein Ende. Zwar liegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafenausbau jetzt schriftlich vor, doch obwohl die Leipziger Richter das Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr morgens bestätigen, bleiben noch einige Fragen offen.

Vor allem die Regelung für die so genannten Randstunden zwischen 22 und 23 sowie 5 und 6 Uhr gibt noch Rätsel auf. Nach dem höchstrichterlichen Spruch dürfen in diesem Zeitraum im Jahresschnitt 133 Flüge stattfinden; demnach besteht zu einer Korrektur dieses Kontingents »kein Anlass.« Allerdings geht aus dem Urteil nicht hervor, wie viele Flüge an einem Tag in einer »Randstunde« stattfinden dürfen. Auch heißt ...


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