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Kein Anspruch des Vermieter ohne konkreten Anlass

Leserfrage zum Besichtigungsrecht

Ich möchte gern wissen: Wann darf der Vermieter die Mietwohnung betreten? Hat er ein allgemeines Kontrollrecht, so dass er zu jeder Zeit auch unangemeldet Zutritt zur Wohnung verlangen kann?Johannes H., Berlin Gleich vorweg gesagt: Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat der Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht und erst recht keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Mit der V...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236835.kein-anspruch-des-vermieter-ohne-konkreten-anlass.html

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