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Abfindung kurz vor Rentenbeginn gekürzt

LAG-Urteile

Muss ein Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen, kann die vereinbarte Sozialplanabfindung für ältere, kurz vor der Rente stehende Arbeitnehmer stufenweise gekürzt werden. Eine unzulässige Altersdiskriminierung stellt die gekürzte Abfindung für ältere Beschäftigte nicht dar, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am 6. Juli 2012 (Az. 10 Sa 866/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236837.abfindung-kurz-vor-rentenbeginn-gekuerzt.html

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