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Das neue Gesetz

Nachdem es an der geltenden Fassung des Verbraucherinformationsgesetzes viel Kritik gab, beschloss das Verbraucherschutzministerium am 2. Dezember 2011 eine überarbeitete Version. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

● Bisher konnten Verbraucher nur Auskünfte über Lebensmittel, Tierfutter und Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Spielwaren oder Reinigungsmittel erhalten. Nun sind auch Anfragen zu Haushaltsgeräten, Möbeln oder Werkzeugen möglich. ● Die Bürger sollen schneller als bisher Auskunft erhalten. Die Behörden können kurzfristiger Anhörungen mit den beteiligten Unternehmen ansetzen. χ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237213.das-neue-gesetz.html

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