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Abflugzeiten nicht einseitig ändern

Reiserecht

Reiseveranstalter dürfen die in Buchungsbestätigungen genannten Flugzeiten nicht willkürlich ändern. Dies entschieden die Landgerichte Düsseldorf und Hannover auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv hatte die Branchengrößen TUI, Alltours und Schauinsland-Reisen wegen unzulässiger Änderungen der Vertragsbedingungen verklagt - und Recht bekommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237509.abflugzeiten-nicht-einseitig-aendern.html

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