Kein höherer Unterhalt bei Erbschaft nach Ehe

BGH-Urteil

Geschiedene müssen wegen Zinseinkünften aus einer Erbschaft grundsätzlich keinen höheren Unterhalt an den Ex-Partner zahlen. Anderes gilt nur, wenn das Paar noch während der Ehe die Erbschaft erwartet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Urteil vom 11. Juli 2012 (Az. XII ZR 72/10).

Im konkreten Streit stritten zwei 1996 geschiedene Eheleute um die Höhe und die Befristung von Unterhaltszahlungen. Als der Mann 1998 eine Erbschaft in Höhe von mindestens 72 000 D-Mark erhi...


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