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Ein Schlafraum?

Hobbyraum

Ein Hobbyraum ist kein Wohnraum. Daran müssen sich die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft unbedingt halten. Wenn einer von ihnen die Bestimmungen der Teilungserklärung grob verletzt und zum Beispiel Familienmitglieder dauerhaft in dem Hobbyraum übernachten lässt, dann kann ihm das laut LBS untersagt werden (Urteil des BGH, Az. V ZA 1/11). Eine Familie ließ ihre Kinder in einem als Teileig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237517.ein-schlafraum.html

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