Wenn sich Freunde als Bauhelfer »verdingen«

Hausbau

Im nd-ratgeber vor einer Woche berichteten wir über die Pflicht zur Haftung von Bauherren und wie sie sich gegen Risiken auf der Baustelle absichern können. Heute geht es um die Versicherung für Freunde, die sich als Bauhelfer betätigen.

Packen beim Hausbau Freunde und Verwandte mit an, können etliche Euro gespart werden. Ein solches Projekt ist keinesfalls reine Privatsache. Denn - wie es bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) heißt - der Eigentümer wird durch seine Tätigkeit »gesetzlich zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten«. Damit hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der BG Bau als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, müssen alle Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Wer die Meldung versäumt, riskiert bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Allerdings wird nicht jeder zum Helfer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung: Hilft der Nachbar kurz beim Abladen, gilt das als unversicherte Gefälligkeitsleistung.

Mit der Meldung allein ist es nicht getan - die Namen der Helfer und der...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.