Angebliche Mobbingopfer

LAG-Urteile

Mitarbeiter dürfen sich bei Mobbingvorwürfen den Aufklärungsvorwürfen ihres Unternehmens nicht entziehen. Wenn sie ihre Vorwürfe nicht konkretisieren und stattdessen damit drohen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, riskieren sie eine Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 6. August 2012 (Az. 5 Sa 687/11).

Damit scheiterte eine Sekretärin mit ihrer Kündigungsschutzklage. Die Frau hatte Kollegen Mobbing vorgeworfen. Diese hätten eine »Pornoseite« ins Internet gestellt, bei der unter der Rubrik »Girls« ihr Porträtfoto zu sehen gewesen sei.

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