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Wer private elektrische Geräte am Arbeitsplatz auflädt

Kündigung rechtens oder nicht?

Das Aufladen privater elektrischer Geräte am Arbeitsplatz ist in der Regel kein Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.

Hierauf verweist der Arbeitsrechtler Michael Henn unter Bezug auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Januar 2012 (Az. 3 Sa 408/11). Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen privaten, elektrischen Rasierapparat am Arbeitsplatz aufgeladen. Diesen Vorfall nahm der Arbeitgeber zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen, da der Arbeitnehmer seinen Rasierapparat ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/237527.wer-private-elektrische-geraete-am-arbeitsplatz-auflaedt.html

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