Beschneidung bleibt straffrei

Berlin will Ärzte bei fachgerechten Eingriffen nicht kriminalisieren

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Ärzte in Berlin brauchen bei Beschneidungen von jüdischen oder muslimischen Jungen keine Strafverfolgung mehr zu fürchten. Die Staatsanwälte der Stadt seien angehalten worden, bei fachkundig vorgenommenen Eingriffen keine Ermittlungsverfahren einzuleiten, kündigte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin an. Damit solle den Medizinern nach dem umstrittenen Kölner Urteil und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten gesetzlichen Freigabe Rechtssicherheit garantiert werden. »Für diese Zwischenzeit darf es keine Kriminalisierung geben.«

Unter bestimmten Voraussetzung würde eine Beschneidung demnach nicht strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie zur Anzeige käme. Wenn beide Elternteile beziehungsweise die Sorgeberechtigten schriftlich einwilligen, nachdem sie ausführlich über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Zweiten müssen die Eltern die religiöse Motivation und die religiöse Notwendi...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.