Urteil zu Beschneidung kritisiert
(dpa). Einmischung in uralte Traditionen, unzureichend, falsch - der Vorstoß des Landes Berlin, die religiös motivierte Beschneidung von muslimischen und jüdischen Jungen rechtlich abzusichern, stößt auf heftige Kritik. Das jüdische Gemeindeparlament äußerte sich am Donnerstag bestürzt über die künftige Praxis, Ärzten den Eingriff unter strengen Voraussetzungen zu erlauben.
Dies sei »eine flagrante Einmischung in die über 3000 Jahre alten Traditionen des Judentums», hieß es von der Gemeinde. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) kündigte Gesprächsbereitschaft an. Gleichzeitig stellte er klar, dass sich die Berliner Regelung nicht auf die eigens ausgebildeten jüdischen Beschneider, die Mohalim, beziehen könne. »Die Frage, ob und wie Mohalim beschneiden dürfen, kann nur ein Bundesgesetz oder die Rechtsprechung beantworten. Das liegt außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes.«
Auch der Jüdische Weltkongress kritisierte das Land Berlin. »Gut gemeint ist leider nicht unbedingt gut gemacht», sagte Vizepräsident Maram Stern dem »Tagesspiegel« (Freitag). Die nun vorgeschlagene Übergangslösung des Senats wolle zwar für Rechtssicherheit sorgen, baue aber zugleich neue Hürden auf und wirke bürokratisch. »Wie es aussieht, würde über jüdischen Beschneidern auch unter der neuen Regelung das Damoklesschwert eines Strafverfahrens hängen.
Berlins Justizsenator Heilmann will sich in den kommenden Tagen mit den Mitgliedern der Repräsentantenversammlung der Gemeinde treffen. Er bedauere die Missverständnisse. Mit der nun in Berlin getroffenen Regelung solle bis zu einem Bundesgesetz Rechtssicherheit für Juden und Muslime geschaffen werden. Mehr sei mit den Mitteln des Landesrechts nicht möglich.
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