Das sind neuerdings Nachlassverbindlichkeiten

Steuerschulden im Todesjahr

Der Tod eines nahen Angehörigen bringt nicht nur Schmerz und Trauer - darüber hinaus sind auch zahlreiche unerfreuliche Formalitäten zu klären. Dazu gehört für die Erben auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

Doch das ist nicht einfach. Erst einmal ist aus dem Nachlass der sogenannte steuerpflichtige Erwerb zu ermitteln. Bestimmte Nachlassverbindlichkeiten - wie beispielsweise Schulden des Erblassers oder Bestattungskosten - können davon steuermindernd abgezogen werden. Zu den Schulden des Erblassers gehören grundsätzlich auch Steuerschulden - wie beispielsweise die Einkommensteuer.

Bislang war von der Finanzverwaltung die Auffassung vertreten worden, dass nur diejenigen Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können, die zum Todeszeitpunkt bereits entstanden waren. Da jedoch die Einkommensteuer erst mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraumes, also regelmäßig zum 31. Dezember eines Kalenderjahres entsteht, konnte bisher die im Todesjahr entstandene Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.

BFH korrigiert bisherige Rechtsauffassung

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) ...


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