Nichts ohne genaue Prüfung unterschreiben

Kleinreparaturkosten in neuen Mietverträgen

Wer einen neuen Mietvertrag abschließen will, findet im Vertragstext in der Regel eine Passage, die den Mieter zur Übernahme der Kosten von Kleinreparaturen verpflichtet. Das sollte vor der Unterschrift genau geprüft werden.

Mit einer solchen Klausel wälzen Vermieter Kosten auf den Mieter ab, die sie eigentlich selbst zu tragen hätten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet sie der § 535 ausdrücklich, »die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.«

Im § 583 BGB heißt es dazu ergänzend: »Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.« Aber um solche »Verschlechterungen« durch den vertragsgemäßen Gebrauch geht es ja gerade b...


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