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Ist die Kürzung zulässig?

Arbeitszeitkonto

Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (also Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) die Möglichkeit zu dieser Entscheidung eröffnet.

Die Klägerin ist bei der Beklagten als Briefzustellerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden die für das Unternehmen der Beklagten geltenden Tarifverträge Anwendung. Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer innerhalb der Arbeitszeit Erholungszeiten erhalten, die in den Dienstplänen zu bezahlten Kurzpausen zusammengefasst sind. Außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit geleistete Überstund...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/238119.ist-die-kuerzung-zulaessig.html

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