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Krankenkasse muss Brust-OP bezahlen

Kassel (dpa/nd). Eine Transsexuelle muss von der Krankenkasse eine operative Brustvergrößerung bezahlt bekommen, wenn eine Hormontherapie nicht angeschlagen hat. Das hat am Dienstag das Bundessozialgericht entschieden. Die Klägerin wurde seit mehr als 15 Jahren mit weiblichen Hormonen behandelt, ihre Brust wuchs aber nicht. Daraufhin hatte sie sich auf eigene Kosten operieren lassen. Der 1. Senat ...

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