Ein kleiner Versprecher

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Das »Ja, aber« des Bundesverfassungsgerichts zum ESM löst weder das demokratische Dilemma der Rettungspolitik noch schützt es die Mehrheit vor den Krisenlasten. Die gesellschaftliche Linke muss trotzdem nicht den Kopf in den Karlsruher Sand stecken

Es war nur ein kleiner Versprecher, den sich Andreas Voßkuhle am Mittwoch leistete. Zwei Buchstaben, die dennoch einen Unterschied ums Ganze machen. »Die zulässigen Anträge sind überwiegend begründet«, verkündete der Präsident des Bundesverfassungsgerichts – bis ihn ein anderer Richter korrigierte. »Unbegründet«, musste es natürlich heißen. Denn die Karlsruher Verfassungshüter hatten die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM gerade mit einigen Auflagen abgelehnt. Voßkuhles Faupax folgte ein kurzes Gelächter.

Lustig ist das Urteil freilich nicht. Erstens, weil es das demokratiepolitische Dilemma nicht auflöst, das sich mit der Krise wie ein Minenfeld zwischen Rettungspolitik, europäischer Idee und Parlamentarismus ausgebreitet hat. In Zeiten, in denen sich Regierungen zu Getriebenen mächtiger finanzkapitalistischer Akteure machen lassen, wird der eigentliche Souverän, der idealerweise in Wahlen die Richtung der Politik mitbestimm...


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