Bei Widerruf keine Versandkosten!

Nach Kundenbeschwerden hat die Verbraucherzentrale Brandenburg jetzt einen Online-Sportartikelversand abgemahnt. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2008 in einem Verfahren gegen die Heinrich Heine GmbH (Az. C-511/08) entschieden, dass Verbraucher, die ihre im Versandhandel gelieferte Ware zurücksenden und damit ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben, keine Versandkostenpauschale zahlen müssen. Auch nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie dürfen Verbrauchern lediglich die Rücksendekosten der Ware auferlegt werden - und das auch nur unter best...


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