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Keine Zuzahlungen, wenn die Nachbarin das Kind betreut

Ablehnung von Jugendamt und Gericht

Liegen die Arbeitszeiten einer alleinerziehenden Mutter derart ungünstig, dass sich zusätzlich zur Betreuung in der Tageseinrichtung noch eine Nachbarin um das Kind kümmern muss, bleibt sie auf den Extrakosten dafür sitzen. Zumindest dann, wenn es sich bei der Privatbetreuerin um eine Person handelt, die keine ausreichende Qualifikation als Tagesmutter hat und diese auch nicht nachholen will. Das ...

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