Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Keine Zuzahlungen, wenn die Nachbarin das Kind betreut
Ablehnung von Jugendamt und Gericht
Liegen die Arbeitszeiten einer alleinerziehenden Mutter derart ungünstig, dass sich zusätzlich zur Betreuung in der Tageseinrichtung noch eine Nachbarin um das Kind kümmern muss, bleibt sie auf den Extrakosten dafür sitzen. Zumindest dann, wenn es sich bei der Privatbetreuerin um eine Person handelt, die keine ausreichende Qualifikation als Tagesmutter hat und diese auch nicht nachholen will. Das ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/238937.keine-zuzahlungen-wenn-die-nachbarin-das-kind-betreut.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.