Bäume erhaltenswürdig, doch »problematisch«

Urteile zur Verkehrssicherungspflicht

31 Prozent der bundesdeutschen Landesfläche ist bewaldet. Oft ist ein gepflegter Baumbestand auch Zierde eines Grundstücks, egal ob eines Eigentümers, eines Pächters oder Kleingärtners.

Schöne erhaltenswerte Ulme in der Lüneburger Heide
Schöne erhaltenswerte Ulme in der Lüneburger Heide

Stürme, insbesondere in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, sorgen regelmäßig dafür, dass durch Umstürze, das Abbrechen von Baumteilen oder Ästen Gebäude beschädigt werden oder Bürger zu schaden kommen und dann die Frage nach dem Verkehrssicherungspflichtigen, oft auch vor Gerichten, erörtert werden muss. Manches ist dabei zu beachten.

Im März 2003 hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz bestätigt, dass, wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, auch dafür zu sorgen hat, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Sicher gibt es keine absolute Gewissheit über Stand und Bruchsicherheit von Bäumen, deswegen wird dringend geraten, regelmäßig Sichtkontrollen durchzuführen. Im Zweifelsfall sollte ein Baumsachverständiger herangezogen werden, der sich vom standfesten Zustand des Baumes überzeugt.

Eigentum verpflichtet also auch den Bodeneigentümer in Bezug auf die Kontrolle der Standfestigkeit ...


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