Regelmäßig und rechtmäßig immer weiter nach oben

Mieterhöhungen

Rechtlich gibt es mehrere Möglichkeiten für Vermieter, aus ihrer Immobilie mehr Rendite herauszuholen, so dass die Mieten ständig nach oben »angepasst« werden können. Mieter haben nur wenig Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren

In der Regel werden Mietspiegel als Begründung für Mieterhöhungen genutzt. Alle zwei Jahre werden die Mietspiegel der Marktentwicklung angepasst. Dabei werden jedoch nur Miethöhen berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder erhöht worden sind.

Es handelt sich also immer um erhöhte Mieten. Damit steigt mit jedem neuen Mietspiegel das allgemeine Miethöhenniveau der Ortsüblichkeit, auf das sich Vermieter gesetzlich berufen können. Hierzu Erläuterungen:

Was ist die Jahressperrfrist?

Laut Gesetz (§ 558 Abs. 1) können Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur (inzwischen angestiegenen) ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert geblieben ist. Das ist die sogenannte Jahressperrfrist. Dabei werden in diesem Zeitraum erfolgte Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten nicht angerechnet. Sie werden, wie es im Gesetz heißt, »nicht b...


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