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Für die leerstehenden Wohnungen zahlt der Vermieter
Betriebskosten
Betriebskosten sind immer auf alle Wohnungen eines Miethauses umzulegen, auch auf die nicht bewohnten, so der Mieterverein Dresden. Diese Betriebskosten gehen zu Lasten des Vermieters.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/238945.fuer-die-leerstehenden-wohnungen-zahlt-der-vermieter.html
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