Krankengeld trotz Kündigung
BSG-Urteil
Wer an seinem letzten Arbeitstag krankgeschrieben wird, hat Anspruch auf Krankengeld. Und das, obwohl der Anspruch erst am Tag nach der Krankschreibung entsteht. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor (Az. B 1 KR 19/11 R).
»Wird ein Arbeitnehmer am letzten Tag vor dem Ende seines Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben, haben Krankenkassen bis vor kurzem oft die Ansicht vertreten, dass sie in solchen Fällen nicht zahlen müssen«, sagt Kai Kirchner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Erfurt. Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass auch eine Krankschreibung am letzten Arbeitstag für einen Anspruch auf Krankengeld ausreicht.
Gut für Michael L. Er hatte seinen Arbeitsplatz verloren,...
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