Nicht jeder Cent kommt an - der Fiskus hält die Hand auf

Bei Erwerbsminderung unterschiedliche Besteuerung gesetzlicher und privater Renten

Es ist tröstlich, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber wenigstens Anspruch auf eine Rente hat. Aber nicht jeder Cent kommt beim Versicherten an, häufig hält der Staat die Hand auf. Wie ist die Situation konkret?

Verletztenrente

Die Verletztenrente der Berufsgenossenschaften ist weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Die Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wird immer zu 100 Prozent gezahlt - in diesem Fall ist also brutto gleich netto.

Erwerbsminderungsrente

Wer allerdings gleichzeitig eine Erwerbsminderungsrente über einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, dem werden die Bezüge der Berufsgenossenschaften angerechnet. Das heißt, die Erwerbsminderungsrente kann geringer ausfallen. Den gesetzlichen Versicherungsträger interessiert allerdings nicht, ob der Betroffene parallel eine private Berufsunfähigkeitsrente bezieht. Im Gegensatz zur Rente der Berufsgenossenschaften mindert eine Privatrente die Erwerbsminderungsrente nicht.

Die Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung ist zudem nicht steuerfrei - ganz im Gegenteil: ...


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