Urteil erleichtert NPD-Propaganda

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Post muss Neonazi-Blatt zustellen

Die Post AG muss Zeitungen der rechtsextremen NPD grundsätzlich an Haushalte verteilen. Ein Freibrief für Volksverhetzung ist das nicht.

Die Deutsche Post muss ein NPD-Blatt ausliefern, auch wenn es ihr inhaltlich nicht gefällt. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet, solange Publikationen nicht strafbar sind oder zur »Rassendiskriminierung« beitragen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und hob damit anderslautende Urteile der Vorinstanzen auf. Ein Sprecher der Post AG sagte am Donnerstag: »Wir bedauern die Entscheidung, müssen sie aber respektieren.« Man werde die Sendung jetzt befördern.

Vier Jahre lang hat sich die Post AG geweigert, die Zeitung »Klartext« der sächsischen NPD-Fraktion an alle Haushalte in Leipzig zu verteilen. Das Unternehmen argumentierte, die Publikation sei kein Presseerzeugnis, sondern Propaganda - auf Postdeutsch eine »Postwurfsendung«, die nicht zwingend befördert werden muss. Das sah der Bundesgerichtshof nun anders und stufte das Material als »periodisch erscheinende Druckschrift« ein, die dazu diene, »d...


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