Drei Vertragsmodelle für Mietverträge

Wohngemeinschaften

Längst sind WGs nicht mehr nur unter Studenten und Auszubildenden beliebt: Vor allem in Großstädten teilen sich auch immer mehr junge Berufstätige Wohnungen. Doch beim Wohnen in der Gemeinschaft gibt es einige Fallstricke zu beachten. Wie sich Ärger in der WG vermeiden lässt, erläutern hier ERGO-Experten.

Ob Studentenbude oder Senioren-WG - ein entspanntes Zusammenleben beginnt mit einem Mietvertrag, in dem möglichst viele Details klar geregelt sind. Grundsätzlich gibt es drei Vertragsmodelle für WGs.

Die erste Möglichkeit ist, dass ein Bewohner als Hauptmieter in den Vertrag eintritt und an die anderen untervermietet. Das bedeutet viel Verantwortung: Der Hauptmieter haftet für die Gesamtmiete und alle eventuellen Schäden zunächst selbst. Dafür hat er jedoch das Recht, seine Mitbewohner auszusuchen und Störenfrieden ordnungsgemäß zu kündigen.

Die zweite Option: Alle Mitbewohner stehen als Mieter im Vertrag. »Dann haften sie gesamtschuldnerisch. Zahlt einer seinen Mietanteil nicht oder brennt Löcher in den Teppich, kann sich der Vermieter an jeden der Mieter halten. Zudem können sie den Vertrag auch nur gemeinschaftlich kündigen. Ratsam ist daher, eine Nachmieterklausel zu vereinbaren, die den Austausch einzelner Mitbewohner erlei...


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