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Wer kann den Mietvertrag fortsetzen?

Leserfrage zum Mietvertrag nach dem Tod des Mieters

Wer kann nach dem Tod eines Mieters in einen bestehenden DDR-Mietvertrag ohne Änderungen eintreten?Andre L., per E-Mail Wenn ein Mieter verstorben ist, endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Mietrechtlich tritt dann der Ehegatte oder der Lebenspartner in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB). Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen in der DDR abgeschlossenen Mietvertrag handelt oder n...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/239681.wer-kann-den-mietvertrag-fortsetzen.html

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