Ehrenamtliche weiterhin ohne Kündigungsschutz

Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und anderen Einrichtungen. Da sie kein Geld bekommen, sind sie arbeitsrechtlich schlechter gestellt als andere Beschäftigte. Dabei bleibt es!

Denn Ehrenamtliche genießen auch künftig nicht dieselben Schutzrechte wie Arbeitnehmer. Da das Ehrenamt unentgeltlich ausgeübt werde, könne es nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichgesetzt werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 29. August 2012 in einer Grundsatzentscheidung (Az. 10 AZR 499/11).

Die Ausübung von Ehrenämtern diene nicht...


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