Hochschulfreiheit ist gut, Kontrolle ist besser

Empörung der Studierenden und Oppositionskritik verhindern neues sächsisches Hochschulgesetz nicht

  • Michael Bartsch
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Sachsen hat ein neues Hochschulgesetz. Die Rechte der verfassten Studentenschaft werden eingeschränkt, Gebühren bei Überschreiten der Regelstudienzeit fällig. Am Mittwoch verabschiedete der Landtag in Dresden das Gesetz, obwohl es sogar Kritik aus der Regierungspartei CDU gab.

Illusionslos hockten am Mittwoch zwei Dutzend Studierende auf dem Landtagsvorplatz und verfolgten am Lautsprecher die Mittelwellenübertragung der Debatte um die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes. Mehr waren zu diesem von der CDU/FDP-Koalition geschickt gewählten Zeitpunkt zwei Wochen vor Semesterbeginn nicht zu mobilisieren. Vergebens hoffte man auf mögliche Abweichler in den Regierungsfraktionen. Zwei bisherige Exponenten sächsischer CDU-Bildungspolitik, der im März zurückgetretene Kultusminister Roland Wöller und der Ende August resignierende langjährige bildungspolitische Sprecher Thomas Colditz, waren zur Abstimmung gar nicht erst erschienen. Eine Verweigerung hätte auch ganz andere Ausmaße annehmen müssen. Denn auch die NPD stimmte mit der Koalition, weil es gegen die ihr verhasste Studentenvertretung ging.

Eiskalt verteidigte der frühere Justizminister Geert Mackenroth das sogenannte »Hochschulfreiheitsgesetz«. Er gilt...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.