Fiskalvertrag rechtswidrig?

Andreas Fischer-Lescano ist Rechtswissenschaftler an der Uni Bremen

nd: Die LINKE im Europaparlament hat bei Ihnen ein Gutachten zum Fiskalvertrag in Auftrag gegeben. Darin kommen Sie zu dem Schluss, dass der Vertrag formell sowie inhaltlich europarechtswidrig ist und daher der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet werden sollte. Warum?
Fischer-Lescano: Weil sowohl das Zustandekommen als auch der Inhalt des Vertrages gegen europäisches Recht verstoßen. Die formelle Rechtswidrigkeit ergibt sich daraus, dass die EU mit ihren Institutionen den Vertrag zwar umsetzen soll, das Parlament bei dieser Vereinbarung aber in keiner Weise beteiligt worden ist. Inhaltlich ist der Vertrag problematisch, weil er zu einer Reihe von EU-Vorschriften im Widerspruch steht. Das betrifft vor allem die europarechtswidrige Einführung der Austeritätspolitik, mit dem insbesondere sozialpolitische Ziele strukturell benachteiligt werden.

Was ist beim Zustandekommen des Vertrages also konkret falsch gelaufen?
Der Vertrag ...


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