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Widerstand gegen die Staatsgewalt? Teil 1

Widerstand gegen die Staatsgewalt oder - wie es seit 1975 im bundesdeutschen Strafgesetzbuch genau heißt - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist kein Kavaliersdelikt. Solchen Widerstand duldet die Staatsmacht nicht, und auch die Strafgerichte reagieren mit entsprechenden Strafen. Als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 Abs. 1 StGB gilt, »wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/26771.widerstand-gegen-die-staatsgewalt-teil.html

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