- Ratgeber
- Versicherungen
Vertragsänderung oder Neuabschluss?
Eine Firma hatte mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbart, den Versicherungsvertrag zu ändern. Das betraf u.a. Prämienhöhe, Versicherungssumme, einige Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Gesellschaftsform des Kunden. Der Firma ging am 17. Februar 1998 ein neuer Versicherungsschein zu mit der Aufforderung, sofort die Erstprämie zu zahlen. Im Versicherungsantrag stand auch, dass damit der alte Vertrag aufgehoben werde.
Die Firma ließ sich Zeit mit der Prämienzahlung. Die erste Mahnung des Versicherers war längst verschickt, als der Firmenchef am 10. Juni bei seiner Bank ein Überweisungsformular in den Briefkasten warf. Am Morgen des folgenden Tages brach im Gebäude der Firma Feuer aus. »Dafür zahlen wir keinen Pfennig«, meinte der Versicherer. Bei neuen Verträgen gebe es Versicherungsschutz erst, wenn die erste Prämie bezahlt sei. Der Firmenchef glaubte, dennoch kassieren zu können. Schließlich habe er die Prämie noch vor dem Brand bezahlt.
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Versicherers (9 U 48/01 ). Da man die wesentlichen Vertragsinhalte neu gestaltet habe, handle es sich um einen neuen Versicherungsvertrag. Und wie bei jedem neuen Vertrag gelte: Vor der Zahlung der Erstprämie sei der Versicherer nicht verpflichtet, Schadensfälle zu regulieren. Zudem sei der alte Vertrag ausdrücklich aufgehoben worden.
Grundsätzlich gelte eine Prämie erst dann als bezahlt, wenn die Summe auf dem Konto des Versicherungsnehmers abgebucht sei - und nicht schon dann, wenn der Kontoinhaber bei der Bank ein Überweisungsformular abgegeben habe. Im konkreten Fall sei die Abbuchung erst Tage nach dem Brand erfolgt. Doch selbst dann, wenn man das Datum des Einwurfs gelten ließe, wäre die Prämie erst nach dem Unglück, also zu spät bezahlt worden. Denn ein Posteinwurf bei der Bank nach Geschäftsschluss zähle erst ab dem nächsten Morgen (mit Beginn der Öffnungszeiten) als zugegangen.
Urteil des Obe...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.